EA-Rechnung
Im Rahmen unserer Berufsberechtigung lt. § 2 Abs. 1 BibuG bieten
wir die Einnahmen-Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG an.
Eine Einnahmen-Ausgabenrechnung haben Unternehmer zu erstellen, die
Umsatzerlöse je Betrieb in Höhe von € 700.000,- erzielen (§ 189 Abs. 1 Z2 UGB).
Darüber hinaus werden zusätzliche betriebswirtschaftliche Auswertungen
und Kennzahlen-Auswertungen mitgeliefert.
Selbsverständlich stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung: Kontakt