Buchhaltung
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EA-Rechnung

Im Rahmen unserer Berufsberechtigung lt. § 2 Abs. 1 BibuG bieten
wir die Einnahmen-Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG an.

Eine Einnahmen-Ausgabenrechnung haben Unternehmer zu erstellen, die
Umsatzerlöse je Betrieb in Höhe von € 700.000,- erzielen (§ 189 Abs. 1 Z2 UGB).

Darüber hinaus werden zusätzliche betriebswirtschaftliche Auswertungen
und Kennzahlen-Auswertungen mitgeliefert.

Selbsverständlich stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung:  Kontakt

 

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